Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Sicherlich wird unter diesem Begriff eines der weitesten Felder des Strafrechts zusammengefasst. Deshalb sollen hier nur auszugsweise einige Bereiche Erwähnung finden:

Steuerstrafverfahren

Unter anderem spielen hier eine Rolle Steuerhinterziehung gem. § 370 AO, Steuerhehlerei gem. § 374 AO und leichtfertige Steuerverkürzung gem. § 378 AO.

Steuerstrafrechtlichen Ermittlungen werden wegen verschiedensten Anlässe eingeleitet, neben Fälle einer „Steuer-Sünder-CD“, sind Betriebsprüfungen, anonyme Strafanzeigen oder Hinweise von ehemaligen Mitarbeitern, Geschäftspartnern oder Lebenspartnern Auslöser von steuerstrafrechtlichen Ermittlungen.

Die Kontrolldichte der Ermittlungsbehörden hat in den letzten Jahren stets zugenommen, beigetragen haben der Auskunftsaustausch zwischen den Behörden, die Verstärkungen des Prüfungspersonals und verschiedenste technische Neuerungen.

Auch haben dazu diverse gesetzliche Änderungen beigetragen (Steuersenkungsgesetz, Umsatzsteuernachschau sowie EU Regelungen), die das Entdeckungsrisiko für den Steuersünder durch weitreichende Zugriffs- und Auswertungsrechte auf die betriebliche Software erhöht haben

  • Insolvenzstraftaten
  • Bankrott gem. § 283 StGB
  • Verletzung der Buchführungspflicht gem. § 283b StGB
  • Gläubigerbegünstigung gem. § 283c StGB
  • Schuldnerbegünstigung gem. § 283d StGB
  • Straftaten gegen den Wettbewerb
  • Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen gem.§ 298 StGB
  • Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr gem.§ 299 StGB
  • Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr gem.§ 300 StGB
  • Straftaten gegen die Umwelt
  • Gewässerverunreinigung gem.§ 324 StGB
  • Bodenverunreinigung gem. § 324a StGB
  • Luftverunreinigung gem. § 325 StGB
  • Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen gem.§ 325a StGB
  • Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen gem.§ 326 StGB
  • Unerlaubtes Betreiben von Anlagen gem.§ 327 StGB
  • Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern gem.§ 328 StGB
  • Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete gem.§ 329 StGB
  • Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat gem. § 330 StGB
  • Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften gem. § 330a StGB

“Auch Kapitalanlagebetrug gem. § 264a StGB , Untreuegem. § 266 StGB, Bestechlichkeit gem. § 332 StGB, Bestechung gem. § 334 StGB oder das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gem. § 266a StGB sind häufig Thema unserer strafrechtlichen Beratung. Solche Verfahren zeichnen sich regelmässig aus durch ihren Umfang, denn mehrere Umzugskisten, gefüllt mit Ermittlungsakten, sind dabei keine Seltenheit.
Aber auch wegen der immer damit einhergehenden Öffentlichkeitswirkung hat die schnelle und ruhige Erledigung eines solchen Verfahrens die Richtung der Verteidigung vorzugeben.”

Unsere Verteidiger

team-person
Thomas Dominkovic

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

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Kayahan Aydin

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrech

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